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Photovoltaik - Freiflächenanlagen im Naturpark Sternberger Seenland – eine Zwischenbilanz

Photovoltaik - Freiflächenanlage

 

Im September 2023 hat der Vorstand des Naturpark Sternberger Seenland e.V. eine Stellungnahme zu geplanten Photovoltaikanlagen im Naturparkbereich erarbeitet. Grundsätzlich hat sich an den festgelegten Kriterien nichts geändert, dennoch wurden im laufenden Planungsverfahren neue Kenntnisse und Sichtweisen gewonnen.

Rückblick

In den Gemeinden Sternberg, Dabel, Mustin, Borkow und Witzin ist ein „Klimapark“ von ursprünglich 528 ha geplant. Der Investor ist ein Stadtwerkeverbund aus Nordrhein-Westfalen. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz können nicht eingehalten werden, deshalb wurde ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet. Eine Genehmigung liegt nicht vor. Über die Aufstellung der Bebauungspläne entscheidet die Gemeindevertretung.

Der Vorhabensverlauf

1 Einleitung des Aufstellungsverfahrens

2 Aufstellungsbeschluss (21.04.2022)

3 Vorentwurf

4 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

5 Auslegungsbeschluss

6 Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden

7 Beschluss des Bebauungsplanes

8 Genehmigung

9 Öffentliche Bekanntmachung

Stand des Verfahrens

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (4) wurden ca. 170 Eingaben eingereicht. Nach Auswertung der Eingaben durch ein Planungsbüro und deren teilweiser Berücksichtigung (Abwägung) wurde der Entwurf zum Aufstellungsbeschluss erarbeitet und den Gemeindevertretern zur Abstimmung vorgelegt. Die Gemeinden Sternberg, Dabel, Mustin und Borkow haben den neuen Entwürfen zugestimmt, in Witzin fand die Beschlussvorlage keine Mehrheit (Pattsituation)

Fazit

Der Vorstand des Naturpark Sternberger Seenland e.V. fordert alle Entscheidungsträger auf, sich umfassend mit dem komplexen Planungsverfahren, den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und mit den Auswirkungen der Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen auseinanderzusetzen und besonders sorgfältig das eigene Votum hinsichtlich langfristiger Auswirkungen auf die Lebensumgebung im Sternberger Seenland abzuwägen.

Die Belange des Naturparkes, die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Landkreise und Gemeinden im Naturparkplan festgeschrieben sind, müssen berücksichtigt werden. Neben dem Erhalt von Landschaft und Natur sind auch Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit als Ziele im Naturparkplan verankert.

Unsere Vereinsmitglieder und alle Interessierten finden hier Informationsquellen:

 

- Naturparkplan

- LEKA-MV

- Kranichpost

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Stellungnahme

des Vorstandes des Fördervereins  

Naturpark Sternberger Seenland e.V. 

zu geplanten Photovoltaikanlagen im Naturparkbereich

 

Die Folgen des Klimawandels stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein Teil der Bewältigungsstrategien. Neben der Windkraft sind Photovoltaikanlagen auf Freiflächen von großer Bedeutung. Im Naturpark Sternberger Seenland ist die Errichtung eines 690 Hektar großen „Klimapark Sternberger Seenlandschaft“ geplant. Industrieanlagen von solchen Ausmaßen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Naturhaushalt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist wesentlich von der Größe und der Beteiligung an diesen Anlagen abhängig.

Der Vorstand des Fördervereins Naturpark Sternberger Seenland e.V. hat einen Kriterienkatalog erarbeitet. Neben Umweltaspekten, berücksichtigt dieser die Belange des Naturparkes, ebenso wie die der Gemeinden und Bürger.

Folgende Kriterien wurden festgelegt:

  • Schonende Integration in das Landschaftsbild
  • keine Abgrenzung oder „Kesselung“ von Biotopen
  • Umpflanzung der Anlagen mit 3-reihigen Sichtschutzhecken 
  • Errichtung auf Böden bis 25 Bodenpunkten
  • Ausgleichsmaßnahmen vor Ort (zum Beispiel Entsiegelung von Flächen)
  • Anlage von Blühflächen mit heimischen Wild-Blühpflanzen (Regiosaatgut)
  • Gemeindebeteiligung
  • Bürgerbeteiligung
  • Sitz der Betreibergesellschaft in der Gemeinde 
  • Engagement der Betreibergesellschaft in der Gemeinde 
  • Vorlage von Referenzobjekten
  • Zusammenarbeit der Projektplaner mit den Naturparken

 

Der Vorstand des Fördervereins des Naturparks Sternberger Seenland e.V. spricht sich grundsätzlich dafür aus, Flächen im Naturpark nicht für großflächige Solaranlagen, die einen massiven Eingriff in die Raumordnung bedeuten, zu nutzen. Das Potential der außerhalb der Naturparke geeigneten Flächen ist noch lange nicht ausgeschöpft.

 

Projekte von mehr als 20 ha Bebauung mit Photovoltaik, verändern das vorhandene Landschaftsbild und die Kulturlandschaft massiv und geben beiden eine völlig neue Prägung!

 

Naturparke sind dafür geschaffen worden, die entstandene wertvolle Kulturlandschaft naturschutzrechtlich zu bewahren und durch eine angestrebte, vielfältige Landnutzung auch einen nachhaltigen Tourismus zu ermöglichen. (s.a. §27 BNatSchG)

Daher unsere Empfehlung: dezentrale Kleinanlagen, schonend in das Kulturlandschaftsbild zu integrieren.

Wir betonen, dass wir nicht gegen den Ausbau der erneuerbaren Energieformen sind. Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Beitrag zum Klimaschutz. 

Projekte mit einer Einzelgröße von > 1% der Naturparkfläche sehen wir allerdings, als Förderer des Naturparks Sternberger Seenland, nicht mit den Zielen des Naturparks vereinbar. Diese Ziele sind im Naturparkplan verankert.

 

Die geplanten Solarparke der Gemeinden Witzin und Mustin stehen mit dem in Planung befindlichen, überregionalen Naturparkweg, der die Naturparke Sternberger Seenland und Nossentiner Schwinzer Heide verbindet, nicht im Einklang.

Naturparkweg

Der Vorstand des Fördervereins Naturpark Sternberger Seenland e.V lehnt die Errichtung dieser beiden Solarparke in dieser Größenordnung ab.

Der Vorstand

Warin, 25.09.2023

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Ihr Beitrag für den Klimaschutz

Der Förderverein des Naturparkes Sternberger Seenland tritt als Projektträger bei verschiedenen Projekten auf, die Sie mit

Ihrer Spende unterstützen können.

Zur Zeit sind das:

  • Weiterentwicklung der Bienenstraße
  • Erhaltung der Landwege

Bereits abgeschlossene Projekte finden Sie hier.