Aktuelles
Stellungnahme des Vorstandes des Fördervereins
Naturpark Sternberger Seenland e.V.
zu geplanten Photovoltaikanlagen im Naturparkbereich
Die Folgen des Klimawandels stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein Teil der Bewältigungsstrategien. Neben der Windkraft sind Photovoltaikanlagen auf Freiflächen von großer Bedeutung. Im Naturpark Sternberger Seenland ist die Errichtung eines 690 Hektar großen „Klimapark Sternberger Seenlandschaft“ geplant. Industrieanlagen von solchen Ausmaßen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Naturhaushalt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist wesentlich von der Größe und der Beteiligung an diesen Anlagen abhängig.
Der Vorstand des Fördervereins Naturpark Sternberger Seenland e.V. hat einen Kriterienkatalog erarbeitet. Neben Umweltaspekten, berücksichtigt dieser die Belange des Naturparkes, ebenso wie die der Gemeinden und Bürger.
Folgende Kriterien wurden festgelegt:
- Schonende Integration in das Landschaftsbild
- keine Abgrenzung oder „Kesselung“ von Biotopen
- Umpflanzung der Anlagen mit 3-reihigen Sichtschutzhecken
- Errichtung auf Böden bis 25 Bodenpunkten
- Ausgleichsmaßnahmen vor Ort (zum Beispiel Entsiegelung von Flächen)
- Anlage von Blühflächen mit heimischen Wild-Blühpflanzen (Regiosaatgut)
- Gemeindebeteiligung
- Bürgerbeteiligung
- Sitz der Betreibergesellschaft in der Gemeinde
- Engagement der Betreibergesellschaft in der Gemeinde
- Vorlage von Referenzobjekten
- Zusammenarbeit der Projektplaner mit den Naturparken
Der Vorstand des Fördervereins des Naturparks Sternberger Seenland e.V. spricht sich grundsätzlich dafür aus, Flächen im Naturpark nicht für großflächige Solaranlagen, die einen massiven Eingriff in die Raumordnung bedeuten, zu nutzen. Das Potential der außerhalb der Naturparke geeigneten Flächen ist noch lange nicht ausgeschöpft.
Projekte von mehr als 20 ha Bebauung mit Photovoltaik, verändern das vorhandene Landschaftsbild und die Kulturlandschaft massiv und geben beiden eine völlig neue Prägung!
Naturparke sind dafür geschaffen worden, die entstandene wertvolle Kulturlandschaft naturschutzrechtlich zu bewahren und durch eine angestrebte, vielfältige Landnutzung auch einen nachhaltigen Tourismus zu ermöglichen. (s.a. §27 BNatSchG)
Daher unsere Empfehlung: dezentrale Kleinanlagen, schonend in das Kulturlandschaftsbild zu integrieren.
Wir betonen, dass wir nicht gegen den Ausbau der erneuerbaren Energieformen sind. Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Beitrag zum Klimaschutz.
Projekte mit einer Einzelgröße von > 1% der Naturparkfläche sehen wir allerdings, als Förderer des Naturparks Sternberger Seenland, nicht mit den Zielen des Naturparks vereinbar. Diese Ziele sind im Naturparkplan verankert.
Die geplanten Solarparke der Gemeinden Witzin und Mustin stehen mit dem in Planung befindlichen, überregionalen Naturparkweg, der die Naturparke Sternberger Seenland und Nossentiner Schwinzer Heide verbindet, nicht im Einklang.
Der Vorstand des Fördervereins Naturpark Sternberger Seenland e.V lehnt die Errichtung dieser beiden Solarparke in dieser Größenordnung ab.
Der Vorstand
Warin, 25.09.2023
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